Wir übernehmen nur die Aufsicht und Betreuung für Kinder, die bei uns angemeldet sind.
Der Kinder- und Jugendbauernhof Nickern e.V. vertritt die humanistischen und demokratischen Grundwerte von gegenseitigem Respekt, Gewaltfreiheit und gelebter Toleranz. Menschenverachtende, rassistische, antisemitische, militaristische, sexistische, homophobe und gewaltverherrlichende verbale Äußerungen sowie Zeichen, Symbole, Kleidung und Medien, die derartiges transportieren, werden grundsätzlich nicht geduldet!
Der Kinder- und Jugendbauernhof Nickern e.V. ist anerkannter, freier Träger der Jugendhilfe. Die Rechte der Kinder und Jugendlichen sind jederzeit und von jeder Person, die sich auf unserem Hof bewegt, zu wahren und vor Verletzungen ihrer psychischen und physischen Integrität zu schützen. Sämtliche Gesetze und Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz sind Bestandteil dieser Hofordnung. Sie sind von allen Besucher*innen, Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und Nutzer*innen des Kinder- und Jugendbauernhofes einzuhalten!
Die Stallboxen, Gehege und Weiden dürfen nicht betreten werden.
Bitte verhalten Sie sich in der Gegenwart unserer Tiere stets ruhig, besonnen und ohne Hektik.
Im Sommer verbringen unsere Tiere den Tag (und teilweise auch die Nacht) auf unseren angrenzenden Weiden. Sprechen Sie uns gerne an, wo sich unsere Tiere aktuell befinden!
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es Situationen gibt, in denen die Stallungen geschlossen bleiben müssen.
Sämtliche Spielgeräte sowie natürlich auch alle Tiere und Pflanzen verbleiben auf dem Hof. Insbesondere Kräuter, Obst, Gemüse und sonstige Dinge aus unserem Garten bzw. von unseren Flächen sowie die Eier unserer Hühner sind nicht zum Mitnehmen gedacht! Bei Interesse an unseren Produkten sprechen Sie uns gerne an!
Auf dem gesamten Hofgelände besteht Leinenpflicht für Hunde.
Auf dem gesamten Gelände gilt ein generelles Verbot für das Mitführen oder gar Gebrauchen jeglicher Art von Waffen! Ebenso gilt ein uneingeschränktes Rauch- und Alkoholverbot während der Öffnungszeiten.
Das Anfertigen von Ton- und Bildmaterial auf unserem Gelände bitten wir, zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Personen auf dem Hof zu unterlassen. Ebenfalls bitten wir darum, keine Ohrmarken unserer Tiere zu veröffentlichen!
Ab der Zufahrt (Privatweg) gilt grundsätzliches Durchfahrts-, Halte- und Parkverbot! Das Parken ist ausschließlich auf dem ausgewiesenen Parkplatz unterhalb der Privat-Weg-Zufahrt gestattet. Bei besonderen Umständen (z. B. Be- und Entladen, körperliche Behinderungen) können Ausnahmen mit dem Personal des KJB vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich im Vorfeld an uns!
Sämtliche Räume, Flächen, Geräte und Installationen des Bauerhofs sind sorgsam und pfleglich zu behandeln! Schäden aller Art sind sofort dem Personal des KJB zu melden und vom Verursacher wieder gut zu machen. Andernfalls werden Reparatur- oder Reinigungskosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Für persönliche Gegenstände des privaten Gebrauchs wird keinerlei Haftung übernommen.
Bei Missachtung dieser Hofordnung können betreffende Personen sofort vom Hof verwiesen werden. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns außerdem das Recht vor, private Veranstaltungen oder Mietvereinbarungen unmittelbar aufzulösen oder auch ein Haus- und Hofverbot zu verhängen.