Vielleicht können wir hier schon viele Ihrer Fragen beantworten, bevor Sie diese per Telefon oder E-Mail stellen müssen.
Termine werden nur für das laufende Jahr vergeben.
Für Terminreservierungen nutzen Sie bitte das Formular. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne vollständige Angaben keine Reservierung vornehmen können.
Ja. Unsere Vermietung zielt nicht nur auf eine Räumlichkeit ab, sondern beinhaltet ebenso die Bereitstellung von Nebenleistungen wie Grillmöglichkeiten, Biertischgarnituren, Infrastruktur wie Sanitäreinrichtungen und Kühlmöglichkeiten, einen Stromanschluss und natürlich auch das Dach über dem Kopf, sollte das Wetter nicht mitspielen. All dies ist miteinander verbunden und bedarf einer vorherigen Anmeldung.
Für Kinder- bzw. Schul- oder Hortgruppen gibt es unter der Woche die Möglichkeit, ein Projekttagsangebot zu buchen. In diesem Rahmen fällt dann eine Teilnehmergebühr an. Ein Objekt muss in diesem Rahmen aber NICHT angemietet werden!
Ja. Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahres zählen als vollwertige Person. Ermäßigungen gibt es nicht.
Die Zeit für Vor- und Nachbereitungen muss mitgebucht werden. Bitte planen Sie die entsprechenden Zeiten bei der Buchung ein! Sollten Sie während Ihrer Feier feststellen, dass Sie noch etwas länger verweilen möchten, können Sie diese Zeit aber auch gern spontan vor Ort nachbuchen. Sprechen Sie hierfür bitte unsere Mitarbeitenden vor Ort an! Sollten Sie nach Ende der Öffnungszeiten noch bleiben wollen, beachten Sie bitte, dass Sie dann 150,- € in bar für die Schlüsselkaution benötigen.
Ab der Zufahrt (Privatweg) gilt grundsätzliches Durchfahrts-, Halte- und Parkverbot zur Gewährleistung von Rettungswegen und Feuerwehrzufahrten!
Das Parken ist ausschließlich auf dem ausgewiesenen Parkplatz unterhalb der Privatweg-Zufahrt gestattet. Der verantwortliche Mieter verpflichtet sich (auch im Namen seiner Gäste), für die Einhaltung der Parkordnung Sorge zu tragen, die Flucht- und Anfahrtswege für Rettungsfahrzeuge zum Bauernhof sowie sämtliche Wege und Rangierflächen für unsere landwirtschaftlichen Maschinen und den Tiertrieb freizuhalten. Wir bitten dringend um Einhaltung!
Ja. Nach Absprache kann unser Gelände ausschließlich zum Be- und Entladen befahren werden. Zwischendurch hat auch dieses Fahrzeug unterhalb auf dem ausgewiesenen Parkplatz (NICHT Mitarbeiterparkplatz) zu stehen. Nach Absprache können auch gehbehinderte Menschen bis auf unser Gelände gefahren werden. Das gilt jedoch nicht generell bzw. nicht für Personen ohne Gehbehinderung. Der Weg auf den Hof ist nicht so weit und kann gut gelaufen werden :).
Nein. Sie mieten nur die Räumlichkeiten und können sich auf dem Hof frei bewegen. Mitarbeitende, Hofkids und Besucher*innen halten sich im Rahmen der Öffnungszeiten auch auf dem Hof auf. Dabei leben wir gegenseitige Rücksichtnahme.
Deshalb gilt auch für Vermietungen im Rahmen der Öffnungszeiten ebenfalls das bestehende Rauch- und Alkoholverbot auf dem gesamten Hofgelände.
Alle Tiere sind auf dem Hof oder dem umliegenden Gelände zu finden. Viele lassen sich streicheln und kommen selbst zum Zaun. Das Betreten von Gehegen und Ställen ist verboten.
Grundsätzlich ist dies im Rahmen der Angebotszeiten der offenen Kinder- und Jugendarbeit möglich. Garantieren können wir es aber nicht! Die Entscheidung obliegt allein dem Diensthabenden am Veranstaltungstag, ob Kinder an den Arbeiten beteiligt werden können. Bitte haben Sie hierfür Verständnis, da diese Entscheidung in der Regel in Verbindung mit dem Wohlergehen der Tiere steht und zum Beispiel eine akute Erkrankung eines Tiers die Beteiligung von Kindern verhindern kann!
Nein. Die Mietobjekte beinhalten allerdings sowohl einen Kühlschrank als auch die Bereitstellung eines (großen) Grills. Zudem finden Sie im Rahmen der Zusatzoption “Küchenmitbenutzung” ausreichend Geschirr und Besteck vor. Da auch ein Stromanschluss vorhanden ist, wäre auch die Anlieferung der Speisen und Getränke durch ein Cateringunternehmen Ihrer Wahl möglich.
Ja! Ein großer Grill gehört zu den inkludierten Nebenleistungen, wenn Sie bei uns Mühle oder Pferdestallruine gemietet haben (ohne Grillkohle, Anzünder etc.!).
Nein! Aus Rücksicht auf die Kinder und Jugendlichen herrscht während unserer Öffnungszeiten ein striktes Rauch- und Alkoholverbot auf dem gesamten Hofgelände! Aus diesem Grund bitten wir auch nachdrücklich darum, auf alkoholfreies Bier und ähnliche Getränke, die den Anschein von Alkohol erwecken, zu verzichten. Das Alkoholverbot erstreckt sich auch auf das Gläschen “zum Anstoßen”!
Sie können hierfür eine Feuerschale als Zusatzoption buchen, inklusive einer Schubkarre mit Feuerholz. Bitte beachten sie jedoch, dass bei extremer Trockenheit das Feuermachen kurzfristig untersagt werden kann. Natürlich erstatten wir Ihnen in diesem Fall den entsprechenden Kostenanteil in voller Höhe.
Im Rahmen der Zusatzoption “Küchenmitbenutzung” können Sie entsprechendes buchen. Unsere Küche enthält ausreichend Geschirr und Besteck, auch für größere Gruppen, sowie einen Haushaltsherd, eine Kaffeemaschine und einen Wasseranschluss.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Küche dabei nicht zur exklusiven Nutzung mieten, sondern diese weiterhin auch parallel für Mitarbeitende und Angebote im Rahmen oder offenen Arbeit genutzt werden kann! Verbrauchsgüter wie Filtertüten, Kaffee oder Lebensmittel sind NICHT im Mietpreis enthalten und müssen selbst mitgebracht werden.
Sie können bei den Zusatzoptionen verschiedene Reinigungs- und Entsorgungsleistungen hinzubuchen. Alternativ können Sie sich um Entsorgung und Reinigung selbst kümmern. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Entsorgung der Abfälle über die Mülltonnen des Hofes NICHT vorgesehen ist und bei der Küchenbenutzung auch der Abwasch des Geschirrs in Eigenleistung stattfinden muss! Das Objekt selbst sollte besenrein hinterlassen werden.
Wir stellen Ihnen entsprechend der gebuchten Personenzahl ausreichend Biertischgarnituren (8 Personen auf zwei Bänken pro Tisch) bereit. Sollten Sie weitere Tische oder Bänke benötigen, sprechen Sie bitte am Veranstaltungstag unsere Mitarbeitenden an! Diese geben Ihnen je nach Verfügbarkeit gerne weitere Bänke und Tische heraus.
Ja! In diesem Fall erhalten Sie von uns gegen Unterschrift und 150,- € Kaution in bar einen Schlüssel. Der Termin zur Rückgabe des Schlüssels wird bei der Übergabe vereinbart. Eine Rückgabe über den Briefkasten ist NICHT möglich, da Sie bei erfolgter Rückgabe auch Ihre Kaution vollständig wieder ausgehändigt bekommen.
Auf unserem Strohboden können Sie im Rahmen der Anmietung der Pferdestallruine für 10,00 € pro Person gerne stilecht übernachten. Bitte beachten Sie, dass der Strohboden nicht barrierefrei, nicht schallgeschützt und stark von der aktuellen Witterung beeinflusst ist!
Nein. Eine Nacht bei uns zu sein, (siehe Punkt „Können wir bei Ihnen übernachten?“) ist gar kein Problem. Ein längerer Aufenthalt ist bei uns leider nicht möglich. Ausnahme ist das jährliche Zeltlager für Kinder und Jugendliche während der Sommerferien.